Nachdem die Frage wieder einmal aufgetaucht ist, ob und wann man ins Militärische Gefahrengebiet Lizum
(LO D 21, das komische Sechseck südlich unserer geliebten CTR)
einfliegen darf, hab ich ein bisschen im RIS gesucht...
Mit den neuen LVR 2014 ist Einflug in das Gefahrengebiet Wattener Lizum anscheinend nur noch Sonntags möglich.
UND darüber hinaus gibt’s deckungsgleich ein militärisches Flugbeschränkungsgebiet bis FL125, das per NOTAM aktiviert werden kann.
Aber das kontrolliert eh jeder vorm fliegen, oder?
Quelle: Luftverkehrsregeln 2014 im RIS:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... II_297.pdf
genaue Definition im Anhang D:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 053119.pdf
Viel Spass beim rumkrebsen in der Lizum!
Bernhard
PS: Es gibt irgendwo im Forum ein pdf von 2010, da besteht die Sperre nur Mo-Fr. Soweit ich da durchblicke ist das aber leider überholt
Militärisches Gefahrengebiet Lizum
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Militärisches Gefahrengebiet Lizum
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Re: Militärisches Gefahrengebiet Lizum
ich hab mich jetz mal direkt beim Militär schlau gemacht, wia des da eigentlich is, mit da Lizum. Und damit de Verwirrung ned zu gross werd, hab i meine beiden andren Beiträg in dem Thread glöscht.
Der zuständige Oberstleutnant hat mir folgende Zusammenfassung bestätigt:
1. Alle Lufträume, somit auch nicht permanente militärische Lufträume wie Gefahrengebiete LO-D und Reservierte Lufträume LO-R, sind im Luftfahrthandbuch Österreich (AIP) mit den jeweils für diesen Luftraum gültigen Koordinaten und den jeweiligen Aktivierungszeiten angegeben. Als Beispiel die LO-D-21 Lizum von Montag 00.00 - Samstag 24.00 Uhr, während die LO-R-7 Lizum ausschließlich über NOTAMs aktiviert wird. Die im AIP für einen Luftraum angegebenen Aktivierungszeiten bedeuten jedoch nicht, dass der jeweilige Luftraum automatisch immer in dieser Zeit aktiv ist, sondern lediglich, dass er zu diesen Zeiten aktiviert werden kann.
2. Die Aktivierung der nicht permanenten militärischen Lufträume wie Gefahrengebiete LO-D und Reservierten Lufträume LO-R wird von der Airspace Management Cell (AMC) via Airspace Usage Plan (AUP), in seltenen Fällen auch über NOTAMs, bekanntgegeben. Der AUP ist für einen Kalendertag von 00.00 - 24.00 gültig und wird am Vortag ab 15.00 Uhr veröffentlicht und kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
AUP aktuell: https://www.homebriefing.com/AesReposit ... urrent.pdf
AUP morgen: https://www.homebriefing.com/AesReposit ... future.pdf
NOTAM aktuell: https://www.austrocontrol.at/flugsicher ... alid_notam
3. Der Luftraum eines Gefahrengebietes LO-D oder eines Reservierten Luftraumes LO-R kann somit jederzeit benützt werden, solange das Gefahrengebiet LO-D oder der Reservierte Luftraum LO-R nicht via AUP oder NOTAM aktiviert wurde.
4. Es ist jedoch zu beachten, dass der sogenannte AUP keine "Verlautbarung in luftfahrtüblicher Weise" (AIP, NOTAM, etc.) im streng rechtlichen Sinn, sondern lediglich ein zusätzliches Serviceangebot darstellt. (Ich interpretier das so, dass im Falle eines (Un)Falles immer auf die in der AIP hinterlegten Zeiten verwiesen wird, und die Benutzung somit auf eigene Gefahr erfolgt. Bin aber auch kein Rechtsverdreher.)
Die Emails mit der AMC hab ich hier angehängt, is a bisserl bled zum lesen, weil's de ganzn Sonderzeichen verhaut hat. lg
Frank
Der zuständige Oberstleutnant hat mir folgende Zusammenfassung bestätigt:
1. Alle Lufträume, somit auch nicht permanente militärische Lufträume wie Gefahrengebiete LO-D und Reservierte Lufträume LO-R, sind im Luftfahrthandbuch Österreich (AIP) mit den jeweils für diesen Luftraum gültigen Koordinaten und den jeweiligen Aktivierungszeiten angegeben. Als Beispiel die LO-D-21 Lizum von Montag 00.00 - Samstag 24.00 Uhr, während die LO-R-7 Lizum ausschließlich über NOTAMs aktiviert wird. Die im AIP für einen Luftraum angegebenen Aktivierungszeiten bedeuten jedoch nicht, dass der jeweilige Luftraum automatisch immer in dieser Zeit aktiv ist, sondern lediglich, dass er zu diesen Zeiten aktiviert werden kann.
2. Die Aktivierung der nicht permanenten militärischen Lufträume wie Gefahrengebiete LO-D und Reservierten Lufträume LO-R wird von der Airspace Management Cell (AMC) via Airspace Usage Plan (AUP), in seltenen Fällen auch über NOTAMs, bekanntgegeben. Der AUP ist für einen Kalendertag von 00.00 - 24.00 gültig und wird am Vortag ab 15.00 Uhr veröffentlicht und kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
AUP aktuell: https://www.homebriefing.com/AesReposit ... urrent.pdf
AUP morgen: https://www.homebriefing.com/AesReposit ... future.pdf
NOTAM aktuell: https://www.austrocontrol.at/flugsicher ... alid_notam
3. Der Luftraum eines Gefahrengebietes LO-D oder eines Reservierten Luftraumes LO-R kann somit jederzeit benützt werden, solange das Gefahrengebiet LO-D oder der Reservierte Luftraum LO-R nicht via AUP oder NOTAM aktiviert wurde.
4. Es ist jedoch zu beachten, dass der sogenannte AUP keine "Verlautbarung in luftfahrtüblicher Weise" (AIP, NOTAM, etc.) im streng rechtlichen Sinn, sondern lediglich ein zusätzliches Serviceangebot darstellt. (Ich interpretier das so, dass im Falle eines (Un)Falles immer auf die in der AIP hinterlegten Zeiten verwiesen wird, und die Benutzung somit auf eigene Gefahr erfolgt. Bin aber auch kein Rechtsverdreher.)
Die Emails mit der AMC hab ich hier angehängt, is a bisserl bled zum lesen, weil's de ganzn Sonderzeichen verhaut hat. lg
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